AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Der Inselheim e. V. Schalksmühle (Anbieter) bietet Schulen, Kindergärten, Vereinen, Weiterbildungseinrichtungen, Familien und Einzelpersonen sowie sonstigen Einrichtungen (Vertragspartner) die Möglichkeit eines Aufenthalts in seinem Schullandheim auf der Insel Wangerooge (Schullandheim). Das Schullandheim dient vorrangig Erziehungs-, Ausbildungs- und Fortbildungszwecken sowie Freizeiten von Kindern, Jugendlichen und Vereinen.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Plätzen im Schullandheim zur Beherbergung sowie für alle für den Vertragspartner erbrachten weiteren Leistungen im Rahmen der Beherbergung.
3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume / Plätze sowie deren Nutzung zu anderen als zu Beherbergungs- oder etwa vereinbarten sonstigen Zwecken bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
II. Anmeldung und Vertragsabschluss
1. Unverbindliche Anfragen können mündlich, schriftlich, per Email oder online vorgenommen werden.
2. Verbindliche Reservierungen sind schriftlich, möglichst über das online verfügbare Buchungsportal vorzunehmen. Sie werden mit der vom Anbieter versandten Buchungsbestätigung wirksam.
3. Eine Online-Anfrage oder mündliche Zusage begründet noch keinen Vertrag.
4. Handelt der Unterzeichner des Vertragspartners im Namen Dritter (z. B. Schule, Verein, etc.) sichert er zu, zur Vertretung berechtigt zu sein.
5. Der Vertragspartner hat - sofern die Buchung eine Schule, einen Kindergarten, einen Verein oder sonstige Gruppen betrifft - eine verantwortliche Person als Ansprechpartner für die Vorbereitung und Abwicklung des Aufenthaltes zu benennen. Erfolgt die Benennung in der Reservierung nicht, ist der Anbieter berechtigt, die Buchungsbestätigung bis zur Angabe zurückzuhalten.
III. Leistungen / Preis / Abrechnung
1. Der Anbieter wird die vom Vertragspartner gebuchten Leistungen bereithalten bzw. erbringen.
2. Die Heimleitung entscheidet grundsätzlich auf Grundlage der Gruppengröße und -struktur, welche und wieviele Zimmer für den Aufenthalt zur Verfügung gestellt wer-den. In Absprache mit der Heimleitung können hiervon abweichende Regelungen getroffen werden. Bei Nutzung eines Mehrbettzimmers als Einzelzimmer wird der in der aktuellen Preisliste ausgewiesene Einzelzimmerzuschlag erhoben.
3. Der Vertragspartner wird die für die vertraglich vereinbarten Leistungen die geltenden bzw. vereinbarten Preise gem. Rechnungsstellung vergüten.
4. Der Vertragspartner bzw. die von diesem benannte verantwortliche Person hat sechs Monate vor Anreise die voraussichtliche Personenzahl mitzuteilen (Anreisebestätigung). Hierfür werden im Schullandheim Personal, Zimmer und Verpflegung disponiert.
Spätestens 14 Tage vor Anreise hat der Vertragspartner bzw. die von diesem benannte verantwortliche Person die endgültige Personenzahl mitzuteilen.
Für die Abrechnung gilt die 14 Tage vor Anreise schriftlich angezeigte Personenzahl, soweit diese die in der Anreisebestätigung genannte Personenzahl um nicht mehr als 10% unterschreitet.
Liegt diese Mitteilung nicht vor, gilt mindestens die in der Anreisebestätigung genannte Personenzahl.
Unterschreitet die 14 Tage vor Anreise schriftlich angezeigte Personenzahl die in der Anreisebestätigung genannte Personenzahl um mehr als 10%, werden für den darüber hinaus gehenden Ausfall 60% der vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt.
Bei einer Überschreitung der angemeldeten Personenzahl wird die tatsächlich anreisende Personenzahl in Rechnung gestellt.
5. Einzelne, nicht in Anspruch genommene Leistungen oder Leistungsänderungen auf Wunsch des Vertragspartners (z. B. Lunchpaket statt Mittagsverpflegung, vorzeitige Abreise, o. ä.), werden nicht in Abzug gebracht.
6. Der Vertragspartner erhält vier Wochen vor Anreise eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 70%. Der Betrag ist zwei Wochen vor Anreise zur Zahlung fällig.
7. Die aktuellen Preise der Leistungen werden im Rahmen des Buchungsverfahrens angezeigt.
8. Bei einer über das Kalenderjahr der Buchungsanfrage oder -bestätigung hinausgehenden Buchung kann der Anbieter Kostensteigerungen nicht ausschließen und behält sich daher das Recht vor, Tagessätze und Pauschalen in angemessenem Umfang anzupassen. Für die Abrechnung gelten die jeweils für das Jahr des gebuchten Aufenthaltes gültigen Tagessätze und Pauschalen. Der Anbieter wird dem Vertragspartner bzw. dessen Verantwortlichen evtl. Preisanpassungen schnellstmöglich, spätestens zum Beginn des Abrechnungsjahres mitteilen.
9. Bei einer Preisanpassung von mehr als 10% kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.
IV. Rücktritt des Vertragspartners vom Vertrag
1. Ein Rücktritt des Vertragspartners von dem Vertrag ist jederzeit möglich. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
Tritt der Vertragspartner vom Vertrag zurück oder tritt er ohne vom Vertrag zurückzutreten den gebuchten Aufenthalt nicht an, ist der Anbieter grundsätzlich berechtigt, die nach-folgenden Kosten (Stornopauschalen) in Rechnung zu stellen:
• Innerhalb von 12 Monaten bis 6 Monate vor Anreisedatum wird eine Stornogebühr in Höhe von 15 % des Tagessatzes pro Tag und Teilnehmer fällig.
• Innerhalb von 6 Monaten bis 30 Tage vor Anreisedatum wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Tagessatzes pro Tag und Teilnehmer fällig.
• Innerhalb von 30 Tagen bis 14 Tage vor Anreisedatum wird eine Stornogebühr in Höhe von 40 % des Tagessatzes pro Tag und Teilnehmer fällig.
• Innerhalb von 14 Tagen vor Anreisedatum wird der volle Tagessatz pro Tag und Teilnehmer fällig.
2. Der Inselheim e. V. wird sich bemühen, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Plätze anderweitig zu vermitteln und dem Vertragspartner die Einnahmen aus dieser Vermittlung nebst der sonstigen Leistungen anzurechnen. In jedem Fall steht dem Vertragspartner der Nachweis frei, dass Stornokosten gemäß obiger Ziff. 1 nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.
V. Rücktritt des Inselvereins vom Vertrag
1. Der Anbieter ist verpflichtet, den Aufenthalt zu den im Buchungsformular genannten Bedingungen durchzuführen und zu gewährleisten.
2. Der Anbieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn
• höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder wesentlich erschweren, so dass beiden Vertragsteilen eine Durchführung unzumutbar ist,
• der Aufenthalt unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. die Identität des Vertragspartners oder des Nutzungszwecks gebucht werden oder begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Betrieb des Schullandheimes des Anbieter, die Sicherheit oder das Ansehen des Heims oder das Ansehen des Anbieter in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Anbieter zuzurechnen ist oder dass ein Ver-stoß gegen Ziff. I.3 zu befürchten steht.
Der Anbieter wird den Vertragspartner von der beabsichtigten Ausübung des Rück-trittsrechts oder Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Kenntnis des Grundes schriftlich unterrichten und – soweit tunlich – abmahnen.
Schadensersatzansprüche des Vertragspartners sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Dem Anbieter etwa zustehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
VI. Zimmerbereitstellung / Übergabe und Rückgabe
1. Die An- und Abreisezeiten werden insbesondere im Hinblick auf die Fährzeiten zeitlich individuell geregelt und dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt.
2. In der Regel stehen die Zimmer dem Vertragspartner am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.
3. Am Abreisetag sind die Zimmer den Heimeltern spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. In Absprache mit den Heimeltern können Aufenthaltsräume genutzt werden, wenn bis zur Abfahrt der Fähre Wartezeiten besteht und keine Überschneidungen mit nachfolgenden Gruppen bestehen und die Reinigung nicht beeinträchtigt wird.
VII. Hausordnung, Hausrecht
1. Die Heimeltern üben das Hausrecht aus.
2. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung, der pfleglichen und ordnungsgemäßen Behandlung und Rückgabe evtl. zur Verfügung gestellter Geräte oder sonstiger Gegenstände sowie zur ordnungsgemäßen Übergabe der genutzten Räumlichkeiten nach Beendigung des Aufenthaltes.
VIII. Haftung und Versicherung
1. Für den Diebstahl, Verlust und die Beschädigung von eingebrachten Sachen, insbesondere persönlicher Gegenstände wie z. B. Kleidung, Wäsche, Handy, Laptop, usw. wird nicht gehaftet. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die wir vorsätzlich oder grob fahrlässig sowie durch Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht verursacht haben. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
2. Sollten Störungen oder Mängel an unseren Leistungen auftreten, so werden wir bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
3. Etwaige Haftungsansprüche des Vertragspartners erlöschen, wenn er nicht nach Er-langen der Kenntnis von dem Schaden unverzüglich eine Anzeige an uns erstattet.
4. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, welche durch einen unsachgemäßen Umgang seinerseits an den Einrichtungsgegenständen des Schullandheims entstanden sind. Festgestellte Mängel und Schäden sind der Heimleitung unverzüglich mit-zuteilen. Bei Beschädigung durch Bettnässen sind uns die entstehenden Kosten (evtl. Neuerwerb bzw. Reinigung von Matratzen, Kopfkissen und Decken) zu erstatten.
IX. Datenschutz
1. Die vertraglichen Beziehungen werden unter Berücksichtigung der geltenden daten-schutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. Zum Zwecke der Durchführung des Buchungsauftrages werden personenbezogene Daten erhoben und gespeichert. Der Vertragspartner stimmt dieser Datenverarbeitung ausdrücklich zu.
2. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte für andere Zwecke erfolgt nicht.
X. Zahlungen
1. Für alle Zahlungen ist Bankverbindung auf der Rechnung zu verwenden:
Inselheim e. V. Schalksmühle
Sparkasse an Volme und Ruhr
2. Im Einzelfall hiervon abweichende Regelungen bleiben vorbehalten.
XI. Gerichtsstand, Nebenabreden
1. Nebenabreden oder sonstige von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in diesem Fall verpflichtet, eine wirksame Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
3. Gerichtsstand ist Schalksmühle.
Schalksmühle, 01.07.2026